Reise- und Mietbedingungen

 

Anmeldung: Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Reisevertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen und zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den/die AnmelderIn auch für alle anderen in der Anmeldung zahlenmäßig aufgeführten TeilnehmerInnen.

 

 

Zahlung: Nach Zugang der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs 3 BGB wird eine Anzahlung von 50 % fällig. Die Restzahlung erfolgt bar vor der Tour. Die Pflicht zur Übergabe des Sicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt.

 

 

Was ist, wenn weniger Personen kommen als angemeldet? Dann müssen Sie Stornogebühren zahlen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Absage oder Verringerung der TeilnehmerInnen zahlen Sie folgende Rücktrittskosten: Bis 6 Wochen vorher 10 %, bis 4 Wochen vor Reiseantritt 30 %, bis 14 Tage vor Reiseantritt 50 %, bis 3 Tage vor Reiseantritt 70 %, später als 3 Tage vor Reiseantritt 85%.  

 

 

Welche Gefahren drohen? Die Beteiligung an Natursportreisen mit dem Kanu, dem Rad, einem Esel oder zu Fuß ist mit erhöhten Risiken  verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Es können zum Beispiel Bäume quer im Fluss den Weg versperren und die Strömung Menschen dagegen oder darunter drücken. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie den gesundheitlichen und sonstigen Anforderungen der Reise gewachsen sind, bei Kanufahrten insbesondere, dass sie auch im strömenden Wasser schwimmen können. Räder, Kanus und andere Sportgeräte sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis.

 

 

Wofür haftet Erlebnistouren Odenhardt? Der Betrieb ist haftpflichtversichert.  Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit  Erlebnistouren Odenhardt für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

 

Verjährung: Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Erlebnistouren Odenhardt verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

 

 

An welche Regeln muss ich mich halten? Die Reisenden sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Regeln zum Schutz der Natur, der Straßenverkehrs- und Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die sie anderen zufügen, verantwortlich. Sie verpflichten sich außerdem, auf den Konsum von Alkohol vor und während der Reise zu verzichten. Falls Reisende diesen Pflichten und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, behält sich Erlebnistouren Odenhardt vor, ohne Rückzahlung des Reisepreises Teilnehmer von der Tour auszuschließen oder die gesamte Tour abzusagen.

 

 

Und wenn ich unzufrieden mit der Leistung bin? Dann hoffen wir sehr, dass Sie sich bei uns melden, damit wir Mängel abstellen können. Wir sind wirklich für alle Hinweise dankbar.

 

 

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, d.h. Ihre Beanstandungen unverzüglich direkt dem Büro von Erlebnistouren Odenhardt zur Kenntnis zu geben (telefonisch/Anrufbeantworter). Unterlassen Sie es, einen Mangel sofort anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

 

Bei Hoch- oder Niedrigwasser behalten wir uns zum Schutz Ihrer Sicherheit und der Natur vor, die Tour auf eine andere Strecke gleicher Dauer zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht.

 

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt sowie den zusätzlichen Angaben in der Anmeldebestätigung. Der/Die Reisende ist verpflichtet, Boote, Räder, Ausrüstung und Esel zur vereinbarten Zeit wieder am vereinbarten Ort abzugeben.

 

 

Die Angebote auf dieser Internetseite entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür , dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.