Reisebedingungen
1. Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Reisevertrag mit dem Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der AnmelderIn zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den/die AnmelderIn auch für alle anderen in der Anmeldung zahlenmäßig aufgeführten TeilnehmerInnen.
2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt sowie den zusätzlichen Angaben in der Anmeldebestätigung. Der/Die Reisende ist verpflichtet, Boote, Räder, Ausrüstung und Esel zur vereinbarten Zeit wieder am vereinbarten Ort abzugeben.
3. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung überweisen Sie 50 % des Gesamtbetrages. Den Rest zahlen Sie bar vor der Tour oder überweisen es bis zum Abfahrtstag.
4. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Absage oder Verringerung der Anzahl der TeilnehmerInnen zahlen Sie folgende Rücktrittskosten: Bis 6 Wochen vor Reiseantritt 10 %, bis 4 Wochen vor Reiseantritt 30 %, bis 14 Tage vor Reiseantritt 50 %, bis 3 Tage vor Reiseantritt 70 %, später als 3 Tage vor Reiseantritt 85 %.
5. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, d.h. Ihre Beanstandungen unverzüglich direkt dem Büro von Erlebnistouren Odenhardt zur Kenntnis zu geben (telefonisch/Anrufbeantworter). Unterlassen Sie es, einen Mangel sofort anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingegangene Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
7. Die Beteiligung an Natursportreisen mit dem Kanu, dem Rad einem Esel oder zu Fuß ist mit erhöhten Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie den gesundheitlichen und sonstigen Anforderungen der Reise gewachsen sind, beim Kanufahren insbesondere, dass sie schwimmen können. Räder, Kanus und andere Sportgeräte sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis.
8. Die Reisenden sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Regeln zum Schutz der Natur, der Straßenverkehrs- und Binnenschifffahrtsverordnung und für alle Schäden, die sie anderen zufügen, verantwortlich. Sie verpflichten sich außerdem, auf den Konsum von Alkohol vor und während der Reise zu verzichten. Falls Reisende diesen Pflichten und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, behält sich Erlebnistouren Odenhardt vor, ohne Rückzahlung des Reisepreises Teilnehmer von der Kanutour auszuschließen oder die gesamte Tour abzusagen.
9. Bei Hoch- oder Niedrigwasser behalten wir uns zum Schutz Ihrer Sicherheit und der Natur vor, die Tour auf eine andere Strecke gleicher Dauer zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht.
10. Gerichtsstand ist Bad Wildungen.
Die Angebote auf dieser Internetseite entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür , dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.